Über 140 Erstunterstützer_innen erklären ihren Protest gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements
Mit der Unterstützung der anhängenden Erklärung wendet sich ein breiter Kreis von Unterzeichnenden gegen die Diffamierung antifaschistischen Engagements – darunter Vertreter_innen aus Gewerkschaften, Parteien, Jugendverbänden, Stiftungen, Kunst und Kultur, Wissenschaft und antifaschistischen Gruppen.
Ausfälle von CDU-Abgeordneten im sächsischen Landtag gegen die demokratischen Oppositionsparteien, die Gängelung der Zivilgesellschaft durch Extremismus- und Maulkorbklauseln sowie die Kriminalisierung antifaschistischer Gruppen sind die Antwort des Freistaats auf notwendiges Engagement gegen Nazis.
Dazu Josephine Fischer (Sprecherin der Initiativgruppe): „Wir werden es nicht hinnehmen, dass Engagement gegen Rechts ob parlamentarisch, zivilgesellschaftlich oder durch antifaschistische Gruppen diskreditiert wird. Wir werden uns nicht durch offensichtliche Kriminalisierungskampagnen auseinanderdividieren lassen. Die Gleichsetzung von Links und Rechts im Sinne der Extremismusdoktrin ist ein Angriff auf jegliches Engagement gegen Neonazis und Rassismus. Im Gegensatz zu Nazis, die Menschen ihr Recht auf Leben absprechen, weil diese nicht in ihr rechtes Weltbild passen, stehen wir für eine emanzipatorische, faire und gleichberechtigte Gesellschaft.“
In die Diffamierungskampagne des Freistaats passt auch die neue Statistik zu politisch motivierter Kriminalität. So stellt man bei genauerem Hinsehen fest, dass allein über die Hälfte der vermeintlichen linken Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar stehen. Ziviler Ungehorsam wie die Teilnahme an Sitzblockaden wird als Straftat erfasst. Wer sich beim Wegtragen durch Polizeibeamt_innen auch noch aktiv gegen die Straße stemmt, bekommt gar den Stempel „linker Gewalttäter“ aufgedrückt. So ist es möglich einen politisch erwünschten „Anstieg linker Straftaten“ zu präsentieren.
In diese Kerbe schlagen auch die willkürlichen Durchsuchungen und der Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB). So wurden öffentlichkeitswirksame Bilder einer vermeintlichen Gefahr von Links produziert. Mit der Behauptung einer „kriminellen Vereinigung“ ist es den Behörden möglich, Antifaschist_innen zu kriminalisieren ohne diesen konkrete Straftaten vorwerfen zu müssen.
Josephine Fischer: „Wenn Sächsische Demokratie bedeutet, dass antifaschistische Proteste kriminalisiert, engagierte Bürger_innen zu Störern erklärt werden und Widerstand gegen Nazis mit einem Extremismusvorwurf diskreditiert wird, dann sagen wir „Nicht mit uns!“. Wir werden weiter unser Recht auf Protest wahrnehmen und zivilen Ungehorsam ausüben.“
In den nächsten Monaten werden Veranstaltungen zum Zustand der „Sächsischen Demokratie“, zu Bürgerrechten und staatlichen Eingriffen aber auch Parties und Konzerte stattfinden. Aktuelle Informationen und Hintergrundberichte sind auf unserer Homepage http://sachsens-demokratie.net zu finden.
Der Erklärung können sich fortlaufend Organisationen aber auch Einzelpersonen mit einer E-Mail anunterstuetzen@sachsens-demokratie.net anschließen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Sie erreichen die Sprecher_innen Josephine Fischer und Tobias Naumann telefonisch unter 0151 – 10 95 20 16 oder per E-Mail: presse@sachsens-demokratie.net.