In Sachsen kommt die sogenannte stille SMS als Überwachungs- bzw. Ortungsmethode zum Einsatz. Das ist zwei kleinen Anfrage (1. Anfrage, 2. Anfrage) der Linken Fraktion an den Sächsischen Innenminister zu entnehmen. Dabei wird eine SMS an ein Handy geschickt, welches daraufhin einen Impuls zurücksendet mit dem sich das Handy orten lässt. Die Empfänger_in der stillen SMS kann das nicht feststellen.
Grundlage für den Einsatz bilden richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachungen (§100a StPO) zur Ermittlung von schweren Straftaten (§100a Abs 2 StPO) bzw. Straftaten von erheblicher Bedeutung. Dass die Auslegung dieses Kriteriums zuweilen etwas willkürlich geschieht, war bereits im Zusammenhang mit den von LKA Sachsen und PD Dresden durchgeführten Funkzellenabfragen deutlich geworden. Datenschützer hatten erhebliche Bedenken geäußert, was von der sächsischen Landesregierung jedoch abgetan wurde. Und nun soll ein weiteres Verfahren der Handyortung helfen Straftaten aufzuklären – natürlich nur schwere. Schwere Straftaten sind so etwas wie Mord und Totschlag, Raub und Erpressung, dürfte die weitverbreitete Annahme sein. Aber die Liste der Paragrafen, die unter den Begriff „schwer“ fallen, ist um ein Vielfaches länger und mit dabei ist natürlich der Türöffnerparagraph 129. Eine wild konstruierte kriminelle Vereinigung kann wie bereits im Falle der Millionenfachen Datenspeicherung rund um den 19. Februar 2011 als Grundlage dienen, mittels dieser stillen SMS Handys zu orten. Und wenn diese vermeintliche kriminelle Vereinigung eine politische ist und im Zusammenhang mit Versammlungen agiert, dann müssen diese Überwachungsmethoden halt auch dort zum Einsatz kommen. Auf die Frage, ob dies durch die Polizei geschehen sei, weiß Innenminister Ulbig zwar keine Antwort zu geben, da über die konkreten Einsatzanlässe- und Orte keine Statistik geführt werde, aber davon auszugehen ist wohl allemal – schließlich haben es im letzten Jahr in Dresden so gut wie alle technischen Spielzeuge die der §100 StPO so hergibt – FZA´s, Imsi Catcher, TKÜ – zum Einsatz gebracht. Auch wenn Ende 2011 die Staatsanwaltschaft einräumen musste, dass das nicht unbedingt sinnvoll zur Ermittlung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen ist; dafür aber umso sinnvoller für die Datenbank des LKA Sachsen.
Aber nicht nur die Polizei setzt diese Methode zur Überwachung ein, sondern auch der Verfassungsschutz. Der habe aber diese stillen SMS noch nie bei Demonstrationen verwendet und das weiß der Minister genau. Beeindruckend, räumt er doch gleichzeitig ein, dass der Einsatz beim Landesamt bislang gar nicht statistisch erfasst wurde. Über die Sinnhaftigkeit des Einsatzes zur Aufklärung von Straftaten muss sich der Geheimdienst ohnehin keine Gedanken machen, schließlich ist das nicht seine Aufgabe. Schlapphüte beobachten, sammeln Informationen und machen andere geheime Sachen um die Verfassung zu schützen. Stichwort NSU, V-Leute finanzieren, bei Morden zuschauen, an Terrornetzwerken stricken. Fragt sich allerdings, warum angeblich weder Polizei noch Verfassungsschutz diesen mordenden Nazis auf die Schliche kommen konnten. Unvermögen, Unwillen, Inkompetenz? Was legitimiert diese Behörde dann solche Überwachungsinstrumente zu nutzen? Was legitimiert den Verfassungsschutz überhaupt?