Im April dieses Jahres hatte der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen das umstrittene Sächsische Versammlungsgesetz aus formalen Gründen gekippt – und zwar rückwirkend zu seinem Inkrafttreten im Januar 2010. Mit anderen Worten: Sachsen hatte zwischen Januar 2010 und April 2011 kein gültiges Versammlungsgesetz.
Damit könnte laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die rechtliche Grundlage für die von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz fehlen. Dies berichtete heute unter Berufung auf dieses Gutachten die taz. Demnach sind die vier Strafverfahren aus 2010 und die 50 aus dem Jahr 2011 möglicherweise rechtswidrig, da eine sogenannte „Strafbarkeitslücke“ besteht. Diese entseht, weil nach rückwirkender Außerkraftsetzung des Landesgesetzes auch nicht einfach das entsprechende Bundesgesetzt einspringen darf. Dieses sieht nämlich für einen Verstoß gegen §21 VersG eine höhere Strafe vor, als das gekippte Landesgesetz und entsprechend könnten die Beschuldigten nachträglich höher bestraft werden. Das aber verstoße laut Gutachten gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Rückwirkungsverbot – begehe ich eine Straftat, so muss ich mir sicher sein können, welches Strafmaß dafür zu erwarten ist und kann nicht rückwirkend verändert werden.
Die von der taz zitierte Quintessenz des Gutachtens: „… die Einleitung eines Strafverfahrens für Taten für den Zeitraum zwischen Verkündung und Nichtigerklärung (des Sächsischen Versammlungsgesetzes dürfte) wegen der dargestellten Strafbarkeitslücke nicht möglich sein“. Ob das die Dresdner Staatsanwaltschaft dazu bewegen wird, von der weiteren Strafverfolgung abzusehen, bleibt abzuwarten. Die ersten Prozesse gegen 2011er Sitzblockierer werden ab nächster Woche (Montag, 10.10., 8:30 Uhr) am Amtsgericht Dresden stattfinden. Und auch Linken Fraktionsvorsitzender André Hahn muss mit einem Prozess rechnen, nachdem vergangene Woche die Mehreit des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses der Aufhebung seiner Immunität zugestimmt hatte.