Auf der Suche nach dem „Leck“, aus dem das Schreiben des LKA Sachsen zum Einsatz eines IMSI-Catchers, in die Öffentlichkeit entwich, schrieben die Beamten die Chefredakteure aller Zeitungen an, die darüber berichtet hatten. Doch sie forderten keineswegs nur die Herausgabe des brisanten Papiers, das es vermocht hatte, den Innenminister zu blamieren – der hatte nämlich bis zuletzt den Einsatz eines solchen Gerätes dementiert. Wenn man als Schnüffler schon einmal dran ist, lässt sich vielleicht gleich noch mehr erfahren. Das Neue Deutschland berichtete dass das LKA ebenfalls Kontakte und Quellen von Journalisten abfragte. Sie sollten preisgeben, welche Dokumente und Informationen sie von wem bekommen hatten. Das ist bemerkenswert, zeigt es doch erneut mit welchem Verständnis von Grundrechten die Beamten des Landeskriminalamtes in Sachsen agieren. Doch wir setzen darauf, dass die Chefredakteure der „Vierten Gewalt“ wissen, solchen in die Pressefreiheit eingreifenen Vorstößen zu antworten: „Die Anfrage könne inhaltlich nicht beantwortet werden, schrieb ND-Chefredakteur Jürgen Reents ans LKA – mit Verweis auf Grundgesetz Artikel 5, der die Meinungs- und Pressefreiheit regelt und damit auch den Schutz etwaiger Informanten: Ein Grundsatz, ohne den es eine freie und unabhängige Berichterstattung nicht geben könnte.“ (ND) Auch die Dresdner Morgenpost werde nicht kooperiern. Selbst wenn, so der Chefredakteur gegengüber der taz „nicht auszuschließen sei, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft ‚jetzt auch noch in eine Redaktion einmarschiert'“.