ACHTUNG!
Das Amtsgericht Dresden hat die für den 19.3.2013 angesetzten Strafverhandlung gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König aufgehoben. Warum könnt ihr auf der website der Soligruppe nachlesen.
Trotzdem findet ab 10 Uhr eine KUNDGEBUNG vor dem Gericht am Sachsenplatz statt.
Am 19. März beginnt am Amtsgericht Dresden der Prozess gegen Lothar König. Er soll sich am 19. Februar 2011 des schweren aufwieglerischen Landfriedensbruchs (§125a StGB) strafbar gemacht haben, als er sich mit dem Lautsprecherwagen der JG Stadtmitte an den Protesten gegen Deutschlands größten Naziaufmarsch beteiligt hat. Den Anfang der Ermittlungen gegen Lothar König bildete das immer noch laufende §129-Verfahren gegen die sogenannte Antifasportgruppe.
Im Februar 2011 geriet ein Telefon, dass auf den Namen von Lothar König registriert war, in eine bereits laufende Telefonüberwachung im §129-Verfahren. Dass allein genügte dem sächsischen LKA um monatelange Ermittlungen gegen Lothar König aufzunehmen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Am 1. August 2011 wurden die Ermittlungen im SPIEGEL thematisiert. Im Artikel mit dem Titel »Die Härte des Systems« meldete sich auch Lothar König kritisch zu Wort. Die Quittung schien postwendend zu folgen: am 10. August rückten sächsische Beamte in Jena an und führten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden eine Durchsuchung von Königs Pfarrerdienstwohnung durch.
Offenbar hatten die Dresdener Behörden Zweifel, dass die Thüringer Beamten ein Amtshilfegesuchen mit der nötigen Härte und dem sächsisch-lockeren Blick auf vermeintliche Grundrechte umsetzen: gemeinhin gelten Pfarrer nämlich als Berufsgeheimnisträger, entsprechend fragwürdig ist die Durchsuchung einer Dienstwohnung, noch dazu in Abwesenheit des Beschuldigten. Mit dem Einsatz sächsischer Beamter sparte man sich lästige Nachfragen. Auch dann, als der blaue Lautsprecherwagen der JG Stadtmitte beschlagnahmt wurde, der bis heute als »Tatmittel« unter Verschluss gehalten wird. Als wäre die Nummer nicht schon abwegig genug, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach §129 nur wenige Tage später am 19. August vorläufig ein. Der Grund? Die sächsische Justiz hatte einen neuen Vorwurf gegen Lothar König gefunden, der bei einer Verurteilung ein höheres Strafmaß erwarten lässt: Landfriedensbruch, schwer und aufwieglerisch, gekennzeichnet etwa durch das Abspielen von »anreißerische[r] und rhythmische[r] Musik«, wie es in der Anklageschrift heißt.
Der Prozess gegen Lothar König ist nach dem Urteil gegen Tim der nächste Versuch ein Exempel an engagierten Antifaschist_innen zu statuieren. Getroffen werden sollen alle, die sich nicht damit abfinden, dass Nazis ungestört ihr Unwesen treiben und die nicht auf staatliches Eingreifen vertrauen, sondern selbst aktiv werden. Deswegen gilt auch hier: Antifaschismus lässt sich nicht verbieten. Wir lassen uns nicht einschüchtern und setzen gegen ihre Repression unsere Solidarität.
Kommt alle zu den Kundgebungen an den Prozesstagen:
19. März, 9:00 Uhr, AG Dresden
02. April, 9:00 Uhr, AG Dresden
03. April, 9:00 Uhr, AG Dresden
04. April, 9:00 Uhr, AG Dresden
24. April, 9:00 Uhr, AG Dresden
13. Mai, 9:00 Uhr, AG Dresden
Weiter Infos: http://soligruppe.jg-stadtmitte.de/
Solibrief unterstützen: http://test.jg-stadtmitte.de/soligruppe/solibrief/