Oberstes Ziel des von ihm geleiteten Einsatz wird es sein, „die Wahrnahme des Versammlungsrechtes für jedermann und die Sicherheit für alle friedlichen Versammlungsteilnehmer gleichzeitig zu gewährleisten.“ Dass dabei Blockaden als Störpotential identifiziert und entsprechend behandelt werden, ist folgerichtig. Und dass Menschen, die durch Polizeiketten hindurch, auf die Route der Nazis zu kommen versuchen, Gewalttäter sind, weil sie das von der Polizei durchzusetzende Trennungsgebot nicht akzeptieren, ist es dann ebenfalls: „Was am 19. Februar 2011 „durchfließen“ genannt wurde, waren gewaltsame Angriffe auf die Polizei. Nichts anderes“, weiß Kroll zu berichten.
Den Polizeieinsatz am 19. Februar 2011 bewertet er indes als unproblematisch: „Ich habe nichts gefunden, was man beanstanden müsste. […] Unser Instrumentenkasten ist der gleiche geblieben.“ Mit Wasserwerfern bei Minusgraden, Räumpanzern, Schlagstöcken, Pepperballs, Pfefferspray und massives Polizeiaufgebot darf also wieder gerechnet werden. Auch die umstrittenen Funkzellenabfragen sollen, wenn nötig, erneut zum Einsatz kommen. Schließlich sei „sachlich […] die Funkzellenabfrage vielleicht die zweitbeste Idee [gewesen], aber rechtlich war sie sauber.“ Das sieht zwar der sächsische Datenschutzbeauftragte anders, was er eindrücklich in seinem Bericht darlegte, jedoch ficht das einen Dresdner Polizeichef nicht an.
Dass Generalstaatsanwalt Fleischmann Ende letzten Jahren gegenüber der TAZ einräumen musste, dass sich „ das Mittel der Funkzellenabfrage (FZA) bei Großveranstaltungen […] erschöpft“ habe, begründet sich nicht in Einsicht, sondern in Erfolgsmangel. Und so schließen weder Staatsanwaltschaft, noch Justizminister Martens eine erneute Abfrage von Handydaten im Zuge der Proteste rund um den 13. Februar 2012 aus.