Nach der Handydaten-Affäre will Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) eine Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit bei Funkzellenabfragen einleiten (§101 StPO). So sollen Funkzellenabfragen (FZA) örtlich und zeitlich so eingeschränkt werden, sodass Unbeteiligte besser geschützt werden. Am 19. Februar hatten die Dresdner Ermittler über eine Millionen Handydaten erfasst und daraus über 40.000 Bestandsdaten abgefragt (Name, Adresse, Geburtstag). Der Datenskandal sorgte für bundesweite Empörung.
In Sachsen kommt jedoch ein Skandal selten allein. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet ist nun der Dresdner Anwalt André Schollbach Ziel polizeilicher Ermittlungen. Schollbach klagte erfolgreich gegen die Razzia im „Haus der Begegnung“ und bekam Recht. Das Land Sachsen musste 5.000 € Entschädigung zahlen. Desweiteren vertritt der Anwalt zahlreiche BlockiererInnen vom 19. Februar, welche wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Bußgelder zahlen sollen. Der Grund für die Ermittlungen gegen Stollbach: Er soll Ermittlungsakten öffentlich gemacht haben, die u.a. den Einsatz eines IMSI-Catchers am 19. Februar belegen sollen. Dieser funktioniert wie ein Funkmast und ermöglicht es Ermittlern den Telekommunikationsverkehr darüber mitzuschneiden. Der Innenminister Markus Ulbig (CDU) dementierte bis zuletzt den Einsatz eines solchen Gerätes. Schollbach weißt die Vorwüfe als „absurd“ zurück. Bisher sei ihm die Akteneinsicht verwehrt worden und kann demzufolge keine Inhalte aus Ermittlungsakten veröffentlicht haben. Stattdessen geht es um jenes Papier des Landeskriinalamtes, aus welchem der Einsatz eines IMSI Catcher hervorgeht. Nicht aber, dass man denjenigen informiert hätte, gegen den in dieser Sache ermittelt wird. Nein! Das LKA wendet sich an alle Chefredakteure von Zeitungen die zum Thema berichtet und sich auf dieses Papier als Quelle bezogen hatten und fordert diese auf das Papier freiwillig herauszugeben.
„Mit dem Zweiten sieht man besser“. Diese Motto sollten sich die ErmittlerInnen ernsthaft zu Herzen nehmen. In der gestrigen Frontal21 Sendung waren die Vorwürfe gegen Lothar König Thema. Es wurden Videoaufnahmen von der Demonstration am 19. Februar gezeigt, in der hervorgeht, dass König beruhigend auf die DemonstrantInnen einredet und sie auffordert dem „Lauti“ zu folgen und nicht (wie die Staatsanwaltschaft behauptet) zu Gewalt gegen PolizistInnen aufruft. Im Gegenteil, das Video zeigt die besagte Stelle, an der sich der „Lauti“ von der Polizeikette entfernt und nicht „aufwiegelt“.
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