Eine Million Datensätze!

 

1.034.702 Datensätze

Verkehrsdaten im Sinne des § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sind die Nummer, Beginn und Ende der Verbindung und in Anspruch genommene Telekommunikationsdienste, wie SMS

138.630 Verkehrsdaten

Zeitraum: nicht benannte Zeitfenster am 19. Februar, ca. 4,5 h
Ort: nicht benannte 14 Tatorte in der Dresdner Südvorstadt

Mit richterlichem Beschluss vom 22.02. an die Soko 19/2
zur Ermittlung von Tatverdächtigen in einem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs

896.072 Verkehrsdaten

Zeitraum: 18.-19. Februar
Ort: unbenannt

Mit richterlichen Beschluss vom 25.02. an das LKA Sachsen
im Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Mit Verweis darauf, dass die in diesem Verfahren tatverdächtigen Personen auch als Tatverdächtige in den Fällen des schweren Landfriedensbruchs vom 19. Februar 2011 in Frage kommen könnten, wurden die Daten auch der Soko 19/2 zur Verfügung gestellt.

Nähere Information zum Verfahren wegen einer Bildung einer kriminellen Vereinigung
Am 20. Juni berichteten wir vom skandalösen Verständnis von Demokratie und Datenschutz bei sächsischen Behörden. Doch die Funkzellenauswertung (FZA) in der Dresdner Südvorstadt am 19. Februar mit 138.000 ausspionierten Datensätzen war, wie bereits Justizminister Martens spekulierte, erst die Spitze des Eisbergs. Der umfassende Bericht, den am Freitag Innenminister Ulbig (CDU) und Justizminister Martens (FDP) der Öffentlichkeit vorstellten, bestätigte diese Vermutung. Demnach seien in zwei von einander unabhängigen Ermittlungsverfahren FZAs angeordnet und insgesamt über eine Millionen Verkehrsdatensätze durch die Mobilfunkanbieter an die Polizei übermittelt worden (siehe Tabelle oben).

Dazu Josephine Fischer: „Dass auf Basis eines Verfahrens wegen schweren Landfriedensbruches bereits über einhunderttausend Daten gespeichert worden, ist schon skandalös. Geradezu fassungslos macht aber die Tatsache, dass über 800.000 weitere Daten an bisher nicht benannten Orten in noch größerem zeitlichem Umfang ausspioniert wurden.“

Vorgeschobene Rechtsgrundlage ist das fragwürdige Ermittlungsverfahren wegen einer angeblichen kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) gegen 17 Antifaschist_innen. In diesem Verfahren wurden jedoch seit 2010 technische Ermittlungsmethoden angewandt, zu denen auch die Überwachung der Telefone gehörte. Bei den beschuldigten Personen wurden Gespräche mitgeschnitten, SMS ausgewertet und Bewegungsprofile erstellt. Eine zusätzliche Funkzellenauswertung im Rahmen dieser Ermittlungen ergibt keinen Sinn und ist rechtlich fragwürdig. Es liegt nahe, dass die Polizei linke Aktivist_innen, in dem Wissen, dass gegen diese kein Anfangsverdacht besteht, ausspionieren und die Struktur der antifaschistischen Proteste auf bewusst rechtsbeugenden Weg ausforschen will. Deutlich zeigt sich hier, wie Ermittler mit dem § 129 StGB jedes Vorgehen begründen und jede Verhältnismäßigkeit verlassen können.

Josephine Fischer: „Die Methoden der sächsischen Behörden erinnern an die Überwachung autoritärer Regime gegen Oppositionelle. Es zeigt sich mal wieder, dass man nicht auf die Selbskontrolle der Mächtigen setzen darf. Wir fordern daher eine unabhängige Polizeikontrollkommission, die in nahezu allen Demokratien völlig üblich ist.“

Es bestätigt sich, dass sich die Polizei verselbstständigt, wenn ihr kein effektives Kontrollorgan zur Seite steht. Der Richtervorbehalt und die Leitung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft sind, wie inzwischen aus der Praxis in zahlreichen Fällen bekannt, kein adäquates Mittel. Im jetzigen Skandal kam die Polizei zu hanebüchene Rechtseinschätzungen. So ist in den Augen der Polizei der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eine schwerwiegende Straftat, weshalb man die erhobenen Daten auch in Ermittlungsverfahren gegen Blockierende einfließen lies. Die Staatsanwaltschaft fragte man zumindest offiziell gar nicht erst nach einer juristischen Einschätzung. Man ging wohl davon aus, dass eine Behörde, die zuvor sämtliche rechtsbeugende Maßnahmen bei einem willigen Gericht beantragte, auch dieses Vorgehen teilen würde.

Auf diese Fragen wird Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk am 28. Juni, 20 Uhr in der „Scheune“ im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „au revoir. tristesse“ ausführlich eingehen.

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