Durch die Coronaverordnungen sind die Kompetenzen der Polizei so groß wie nie. Aber auch die neuen Polizeigesetze in den einzelnen Ländern, die 2019 fast flächendeckend verabschiedet wurden, erweitern ihre Handlungsspielräume. Zuletzt deutlich geworden ist dies in Bayern. Die TAZ berichtete über mehrere Fälle, in denen Menschen in Präventivgewahrsam genommen wurden, weil sie zum Beispiel alleine auf einer Parkbank saßen um ein Buch zu lesen. Die Polizei argumentiert, dass der Betroffene in der Zelle über sein Verhalten nachdenken soll. So schnell sind die Befürchtungen, die während der NoPolG-Kampagnen (NoPAG in Bayern) von vielen Kritiker*innen formuliert wurden Wahrheit geworden. Die Argumentationen, dass die Präventivhaft für Gefährder*innen angewendet werden soll ist obsolet. Nun werden die Parkbanksitzer*innen zu renitent für diese Gesellschaft und werden deshalb weggesperrt. Bei allen Befürchtungen für die kollektive Gesundheit, das Maß an Grundrechtseinschnitten war schon lange überschritten, dieses Vorgehen schlägt dem Fass den Boden aus.
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