Ein Neues Polizeigesetz für Sachsen!
Warum? Wieso? Weshalb? Wenn doch die Kriminalitätsrate stetig fällt?
Um diese Fragen zu beantworten, fand am 12.11.2018 die erste „Öffentliche Anhörung“ im Innenausschuss des Sächsischen Landtages statt.
Ein Großteil der 15 geladenen Sachverständigen ist selbst im Polizeidienst tätig. Das dominierte auch die Anhörung.
Weitere Verschärfungen wurden zum Teil gefordert und der Präsident der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt sagte: „Der Sächsische Entwurf ist kein Musterentwurf. Der bayrische wäre einer gewesen.“ Kritische Stimmen waren deutlich in der Unterzahl. Perspektiven aus den sozialen Gruppen, die erfahrungsgemäß am härtesten von den Eingriffen betroffen sein werden, wurden überhaupt nicht beleuchtet.
Bei der Anhörung, die an einem Montag um 9:30 Uhr begann, stand das Fragerecht Bürgerinnen und Bürgern jedoch gar nicht zu, sondern lediglich den Fachabgeordneten. Von Beteiligung kann also nicht die Rede sein.
Wir sind jedoch der Meinung – Grundrechte gehen uns alle an!
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