Eine Millionen Datensätze und ein Bauernopfer!

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1.034.702 Datensätze

Verkehrsdaten im Sinne des § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sind die Nummer, Beginn und Ende der Verbindung und in Anspruch genommene Telekommunikationsdienste, wie SMS
Bestandsdaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Telemediengesetz sind personenbezogene Daten eines Nutzers, also Name und Anschrift

138.630 Verkehrsdaten

Zeitraum: nicht benannte Zeitfenster am 19. Februar, ca. 4,5 h
Ort: nicht benannte 14 Tatorte in der Dresdner Südvorstadt

Mit richterlichem Beschluss vom 22.02. an die Soko 19/2
zur Ermittlung von Tatverdächtigen in einem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs

Abfrage der Bestandsdaten von 460 Telefonnummern

896.072 Verkehrsdaten

Zeitraum: 18.-19. Februar
Ort: unbenannt

Mit richterlichen Beschluss vom 25.02. an das LKA Sachsen
im Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Abfrage der Bestandsdaten von 40.723 Telefonnummern

Mit Verweis darauf, dass die in diesem Verfahren tatverdächtigen Personen auch als Tatverdächtige in den Fällen des schweren Landfriedensbruchs vom 19. Februar 2011 in Frage kommen könnten, wurden die gesamten Daten, also Verkehrs- und Bestandsdaten auch der Soko 19/2 zur Verfügung gestellt.

Nachdem Stück für Stück immer neue Dimensionen der Sächsischen Datensammelwut an die Öffentlichkeiten gelangen, wird hart durchgegriffen: Der Dresdner Polizeipräsident wurde in eine andere Abteilung versetzt. Die tageszeitung (taz) hatte aufgedeckt, dass mittels einer so genannten Funkzellenanalyse (FZA) 138.000 Datensätze, die am 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt anfielen, von der Polizei abgefragt, gespeichert und ausgewertet wurden. Bei einer Funkzellenanalyse fragen die Ermittlungsbehörden bei Handynetzbetreibern alle Daten ab, die in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Funkmast angefallen sind, d.h. auf richterlichen Beschluss packt der Provider ein großes Paket mit Telefonnummern, die mit einander kommuniziert haben, sowie Zeiten und Dauer von Gesprächen oder SMS – und zwar all jene die sich im beantragten Zeitraum in den Funkmast eingeloggt hatten. Grundlage dieser außerordentlichen Datensammelwut seien Ermittlungen der Sonderkommission 19. Februar wegen Landfriedensbrüchen gewesen. Doch das war erst der Anfang. Nur wenige Tage später zeichnete sich ab, dass die Behörden weitaus mehr Datensätze abgefragt hatten. Mit weiteren FZA´s hatte sich das LKA knapp 900.000 Daten zukommen lassen. In diesem Fall für zwei Tage – den 18. und 19. Februar. Begründet wurde diese Aktion mit Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Inzwischen handelt es sich also um mindestens eine Millionen Datensätze. Continue reading „Eine Millionen Datensätze und ein Bauernopfer!“

Eine Million Datensätze!

 

1.034.702 Datensätze

Verkehrsdaten im Sinne des § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sind die Nummer, Beginn und Ende der Verbindung und in Anspruch genommene Telekommunikationsdienste, wie SMS

138.630 Verkehrsdaten

Zeitraum: nicht benannte Zeitfenster am 19. Februar, ca. 4,5 h
Ort: nicht benannte 14 Tatorte in der Dresdner Südvorstadt

Mit richterlichem Beschluss vom 22.02. an die Soko 19/2
zur Ermittlung von Tatverdächtigen in einem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs

896.072 Verkehrsdaten

Zeitraum: 18.-19. Februar
Ort: unbenannt

Mit richterlichen Beschluss vom 25.02. an das LKA Sachsen
im Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Mit Verweis darauf, dass die in diesem Verfahren tatverdächtigen Personen auch als Tatverdächtige in den Fällen des schweren Landfriedensbruchs vom 19. Februar 2011 in Frage kommen könnten, wurden die Daten auch der Soko 19/2 zur Verfügung gestellt.

Nähere Information zum Verfahren wegen einer Bildung einer kriminellen Vereinigung
Am 20. Juni berichteten wir vom skandalösen Verständnis von Demokratie und Datenschutz bei sächsischen Behörden. Doch die Funkzellenauswertung (FZA) in der Dresdner Südvorstadt am 19. Februar mit 138.000 ausspionierten Datensätzen war, wie bereits Justizminister Martens spekulierte, erst die Spitze des Eisbergs. Der umfassende Bericht, den am Freitag Innenminister Ulbig (CDU) und Justizminister Martens (FDP) der Öffentlichkeit vorstellten, bestätigte diese Vermutung. Demnach seien in zwei von einander unabhängigen Ermittlungsverfahren FZAs angeordnet und insgesamt über eine Millionen Verkehrsdatensätze durch die Mobilfunkanbieter an die Polizei übermittelt worden (siehe Tabelle oben).

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Skandalöses Verständnis von Demokratie und Datenschutz bei sächsischen Behörden

Wie heute aus Presseveröffentlichungen bekannt wurde, haben Polizei und Staatsanwaltschaft am 19. Februar die Gesprächsdaten zehntausender Bürger und Bürgerinnen in der Dresdner Südvorstadt erfasst. So wurden mittels einer sogenannten Funkzellenauswertung (FZA) die Handyverbindungen aller registriert, die sich in dem Gebiet aufgehalten haben; Anwohner_innen, Politiker_innen, Demonstrant_innen, Rechtsanwält_innen, Journalist_innen … . Nach Informationen der „tageszeitung“ (taz) wurden mindesten 4,5 Stunden lang sämtliche Anrufe und Kurznachrichten, die in dem Gebiet ein- und ausgingen, sowie die Positionen der Anrufer_innen gespeichert.

Josephine Fischer, Sprecherin der Kampagne: “Dieses Vorgehen der Behörden ist skandalös und juristisch mehr als nur zweifelhaft. Die Erfassung zehntausender Benutzerdaten ist völlig unverhältnismäßig. Sie erinnert fatal an die Überwachung demokratischer Opposition in autoritären Regimen.“

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Nahaufnahmen – Bloggen gegen Überwachung

Freitag, 8. Juli 2011, 20 Uhr, Motorenhalle (Wachsbleichstr. 4a, 01067 Dresden)

Anne Roth ist Netz- und Medienaktivistin, Mutter zweier Kinder und seit Juli ’07 u.a. bekannt als Partnerin von Andrej Holm. Gegen den Stadtsoziologen wurde wegen § 129a ermittelt und er  kam in Untersuchungshaft. Seitdem schreibt Anne Roth auf annalist.noblogs.org über ihr Leben mit einer Terrorismus-Ermittlung, den „Krieg gegen Terror“ und über Innenpolitik an sich, Netz- und Medienthemen.

Hintergrund- und weiterführende Informationen:

Kriminalisierung antifaschistischen Engagements

Dienstag, 28. Juni, 20 Uhr, Scheune (Alaunstraße 36-40, 01099 Dresden)

Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk aus Jena spricht zu den juristischen und historischen Aspekten von Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen/ terroristischen Vereinigung“. Dabei wird auf den Gebrauch der politischen Ausforschungsparagrafen zur Kriminalisierung von prinzipiell Erlaubtem fokussiert. Weitreichende Eingriffe der Behörden werden erläutert sowie Betroffenen- und Zeug_innenrechte geklärt. Rechtsanwältin Pietrzyk vertritt einen der Betroffenen im derzeitigen Verfahren, berät das Bündnis „Dresden Nazifrei“ und ist Mitglied im „Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V.“ (RAV).

Hintergrund- und weiterführende Informationen: