Repression ist nicht das Problem einiger Betroffener, sondern von uns allen.

Update-Veranstaltung zu den §129-Verfahren
von Sachsens Demokratie, 129 e.V. und der Roten Hilfe Dresden

Seit zwei Jahren ermittelt das LKA nun in Sachsen in Verfahren nach §129 gegen Antifa- schist_innen. Mit zahlreichen Hausdurchsuchungen am 19. Februar 2011, 12. April und 2. Mai 2011 wurden diese Ermittlungen gegen die vermeintlichen „kriminellen Vereinigungen“ bekannt. Im März und April 2012 legte das LKA mit weiteren Razzien nach. Inzwischen sind mindestens 45 Antifaschist_innen von den Ermittlungen betroffen.

Doch neben den Razzien und den juristischen Entscheidungen zu den Funkzellenabfragen, über die häufig in den Medien berichtet wurde, üben die Behörden auch subtilen Druck aus. Dies zielt auf die Betroffenen ab, welche zu oft allein damit konfrontiert werden. Die Veranstaltung von Sachsens Demokratie, 129ev und Rote Hilfe möchte auf der einen Seite ein Update zum aktuellen Stand des Verfahrens geben. Auf der anderen Seite sollen aber auch alltägliche Auswirkungen im Rahmen der §129-Ermittlungen in den Mittelpunkt gestellt und Unterstützungsmöglichkeiten für die Betroffenen aufgezeigt werden.

Donnerstag 28.06.2012 | 20 Uhr | AZ Conni im Rahmen des Offenen Antifa Treffen |
Rudolf-Leonhard-Straße 39

Kampagne „Sachsens Demokratie“ protestiert gegen die Extremismuskonferenz in Riesa

Pressemitteilung der Kampagne Sachsens Demokratie

20. Juni 2012

In Riesa haben heute etwa 30 junge Menschen der Kampagne „Sachsens Demokratie“ und u.a. der Grünen Jugend gegen die sogenannte Extremismuskonferenz protestiert. Diese veranstaltete Ministerpräsident Stanislaw Tillich um angeblich ein Zeichen gegen Rechts zu setzen. Doch im Mittelpunkt der Tagung steht nicht das sächsische Naziproblem, sondern der ominöse „Extremismus“. Mit Flyern und Transparenten machten die Protestierenden ihre Gegenposition dazu deutlich. Unter dem Motto „Extrem daneben!“ kritisierten sie Extremismusdoktrin und die Kriminalisierung von Antifaschismus insbesondere durch sächsische Behörden.

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Newsletter 4 ist da!

Lang hat es gedauert, aber nun ist er da, der neue Newsletter.

Die sächsischen Behörden haben dafür gesorgt, dass es wieder jede Menge Themen gibt über die wir euch berichten können. Es gab weitere 4 Razzien und 3 neue Beschuldigte im §129 Verfahren. Das Verwaltungsgericht Dresden hat festgestellt, dass die Extremismusklausel rechtswidrig ist. Es wird einen aktuellen Überblick zum Stand der §21 und §125 Verfahren geben. Und einen Einblick in die Problemlage mit der linke Projekte momentan in Sachsen zu kämpfen haben, wenn es heisst „Bewährte Strategien gegen Nazis jetzt auch im Kampf gegen Links“.

Aktueller Newsletter

Beschuldigte und Durchsuchungen im Akkord

Download Newsletter 4

Seit März führt das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen erneut Wohnungsdurchsuchungen bei Antifaschist_innen aus Dresden und Leipzig durch. Die Durchsuchungen sind Bestandteil der durch die Dresdner Staatsanwaltschaft und das LKA vorangetriebenen Ermittlungen nach §129 StGB, in denen mittlerweile über 45 Antifas beschuldigt werden Teil einer sogenannten kriminellen Vereinigung zu sein. Neuerdings muss auch ein Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge im April 2009 als Grund für Durchsuchungen herhalten. Das LKA setzt damit seine politisch motivierte Kriminalisierungskampagne gegen Antifaschist_innen fort und bläht sein Konstrukt einer kriminellen Vereinigung immer weiter auf.

Am 4., 12. und 26. April durchsuchten Beamte des LKA drei Wohnungen von Beschuldigten aus Dresden und Leipzig, denen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Das Vorgehen der Polizei war dabei weitaus zurückhaltender als im Vorjahr, wo mit großangelegten Razzien Eindruck zu schinden versucht wurde. Möglicherweise liegt der Grund für das subtilere Vorgehen darin, dass der immense Ermittlungsaufwand vorzeigbare Ergebnisse missen lässt und auch die jüngsten Durchsuchungen nur den Verdacht erhärten, dass es um die willkürliche Ausspähung und Einschüchterung politisch unliebsamer Strukturen geht. Die Willkür zeigt sich beispielhaft an der Durchsuchung vom 4. April. Der dort Beschuldigte machte sich in den Augen der Beamten „verdächtig“, weil er als Kampfsporttrainier arbeitet und weil sein Mobiltelefon am 19. Februar 2011 bei einer Funkzellenabfrage (FZA) festgestellt wurde, wie tausende andere Mobiltelefone auch. Der eigentliche Anlass für diese konkrete FZA war bemerkenswerterweise ein Überfall von 200 Nazis auf ein alternatives Wohnprojekt, bei dem die Polizei erst tatenlos zusah und dann im Nachhinein versuchte Täter_innen zu ermitteln. Bei diesen Ermittlungen gelangten sie zur Erkenntnis, dass es im FZA-Abfragezeitraum auch „linksmotivierte“ Straftaten gegeben habe. Die Mühe auch nur ansatzweise zu erläutern, was das für Straftaten gewesen sein sollen oder worin die Verbindung zum Beschuldigten besteht, sparte man sich. Schließlich kann verlässlich auf die Dresdner Amtsrichter gebaut werden, denen der Grundsatz der Unschuldsvermutung gänzlich unbekannt scheint und die gewillt sind, jeden Ermittlungswunsch zu erfüllen. So genügte der beschriebene „Verdacht“, um neben der Durchsuchung gleich noch die DNA-Entnahme anzuordnen.

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Hausdurchsuchungen bei Antifaschisten in Leipzig – Solidemo am 30.04.2012

Das LKA Sachsen setzt die Durchsuchungsserie bei Antifaschist_innen mit dem Konstrukt einer kriminellen Vereinigung fort. Wir dokumentieren die Pressemitteilung der Initiative gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus:

Am Morgen des 26.April 2012 durchsuchten mehrere Beamt_innen des LKA Sachsen eine Wohnung in Leipzig. Der Durchsuchungsbeschluss basiert auf dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Die Ermittlungen gegen den Leipziger reihen sich ein in eine Repressionswelle ungeahnten Ausmaßes, die im Anschluss an die Anti-Nazi-Proteste im Februar 2010, öffentlich wurden. Betroffen von (teils mehrmaligen) Hausdurchsuchungen und jahrelanger Überwachung sind derzeit 40 Personen, bei denen in den ersten Monaten 2012 fast wöchentlich Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.
Die Ermittlungen und Überwachung soll augenscheinlich bei Antifaschist_innen, deren Freund_innen und Familien, die teils auch durchsucht wurden, einschüchternd wirken. Ziel ist es dabei antifaschistisches Engagement gegen die unhaltbaren Zustände in Sachsen zu schwächen oder zu zerschlagen.

Emma Bauer von der Initiative gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus: „Dieser absurde Kampf gegen links findet auf verschiedenen Ebenen statt. Zum einen ist da die Einschüchterung durch ausgeweitete Ermittlungen und unverhältnismäßige Polizeieinsätze zu allen Gelegenheiten. Zum anderen haben wir es mit der Kriminalisierung von politischem Engagement durch Unterstellungen, Denunziation und nicht zuletzt durch Extremismusklauseln zu tun. Über behördliche Statistiken wird ein Bedrohungsgefühl bewusst produziert.“
Ein Beispiel dafür ist die aktuelle Veröffentlichung der verfälschten Statistiken über die politisch motivierte Kriminalität links, auf die bereits die Landtagsabgeordnete Köditz hingewiesen hat. (1)

„Wir fordern daher die sofortige Abschaffung des §129 StGB. Er dient seit seinem Entstehen vor allem der Kriminalisierung von Antifaschist_innen! Es muss eine Solidarisierung mit den Betroffenen der staatlichen Repression geben! Sachsen ist ein Land, in dem mordende Neonazis weniger behördliche Aufmerksamkeit genießen als die, die sich ihnen entgegenstellen! Diese Kriminalisierung von Antifaschismus werden wir nicht hinnehmen.“ so Emma Bauer.

Die Initiative gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus ruft in Reaktion auf die jüngsten Hausdurchsuchungen bei Antifaschist_innen in Leipzig, Dresden und Finsterwalde am 30.4.2012 zu einer Demonstration unter dem Motto „Kommt ihr zu uns! Kommen WIR zu euch! Gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus“ auf. Die Demonstration beginnt 18 Uhr am Wiedebachplatz in Leipzig und soll von dort aus in die Innenstadt führen.

(1) Pressmitteilung von MdL Kerstin Köditz zur Vorstellung der Statistik über Politisch motivierte Kriminalität im Freistaat 2011