Seit etwa vier Jahren läuft das §129-Verfahren in Dresden gegen zur Zeit noch 24 Menschen, die Teil einer sogenannten „Antifa-Sportgruppe“ sein sollen. Vier Jahre lang nutzten die Ermittlungsbehörden die komplette Palette an Repressionsmaßnahmen, die das Gesetz gemäß diesem Paragraphen zur Verfügung stellt – offene und verdeckte Observationen, Telefon- und Internetüberwachung, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Rechnern und persönlichen Sachen, Befragungen von Bekannten, Freund_innen und Familie und Funkzellenabfragen im Dresdner Stadtgebiet unter anderem während der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 13. und 19. Februar 2011. Konstruiert wurde eine Gruppe, die gezielt Angriffe auf Neonazis verübt haben soll. Die Ermittlungen basierten auf Vermutungen, Spekulationen und den Aussagen stadtbekannter Neonazis. Der damalige Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, begründete den Ermittlungseifer zunächst folgendermaßen: „Wenn man in Palermo mafiöse Strukturen durchleuchten will, dann muss man in die Breite ermitteln.“[1] Auch wenn er später zurückrudern musste, wurden die Maßnahmen ausgeweitet und weitere Ereignisse, die mit dem Protest gegen Neonazis oder Auseinandersetzungen zu tun hatten, in den Verfahrenskomplex einbezogen.
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