1.034.702 Datensätze Verkehrsdaten im Sinne des § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sind die Nummer, Beginn und Ende der Verbindung und in Anspruch genommene Telekommunikationsdienste, wie SMS |
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138.630 Verkehrsdaten Zeitraum: nicht benannte Zeitfenster am 19. Februar, ca. 4,5 h Mit richterlichem Beschluss vom 22.02. an die Soko 19/2 |
896.072 Verkehrsdaten Zeitraum: 18.-19. Februar Mit richterlichen Beschluss vom 25.02. an das LKA Sachsen |
Nähere Information zum Verfahren wegen einer Bildung einer kriminellen Vereinigung
Am 20. Juni berichteten wir vom skandalösen Verständnis von Demokratie und Datenschutz bei sächsischen Behörden. Doch die Funkzellenauswertung (FZA) in der Dresdner Südvorstadt am 19. Februar mit 138.000 ausspionierten Datensätzen war, wie bereits Justizminister Martens spekulierte, erst die Spitze des Eisbergs. Der umfassende Bericht, den am Freitag Innenminister Ulbig (CDU) und Justizminister Martens (FDP) der Öffentlichkeit vorstellten, bestätigte diese Vermutung. Demnach seien in zwei von einander unabhängigen Ermittlungsverfahren FZAs angeordnet und insgesamt über eine Millionen Verkehrsdatensätze durch die Mobilfunkanbieter an die Polizei übermittelt worden (siehe Tabelle oben).