Beschuldigte und Durchsuchungen im Akkord

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Seit März führt das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen erneut Wohnungsdurchsuchungen bei Antifaschist_innen aus Dresden und Leipzig durch. Die Durchsuchungen sind Bestandteil der durch die Dresdner Staatsanwaltschaft und das LKA vorangetriebenen Ermittlungen nach §129 StGB, in denen mittlerweile über 45 Antifas beschuldigt werden Teil einer sogenannten kriminellen Vereinigung zu sein. Neuerdings muss auch ein Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge im April 2009 als Grund für Durchsuchungen herhalten. Das LKA setzt damit seine politisch motivierte Kriminalisierungskampagne gegen Antifaschist_innen fort und bläht sein Konstrukt einer kriminellen Vereinigung immer weiter auf.

Am 4., 12. und 26. April durchsuchten Beamte des LKA drei Wohnungen von Beschuldigten aus Dresden und Leipzig, denen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Das Vorgehen der Polizei war dabei weitaus zurückhaltender als im Vorjahr, wo mit großangelegten Razzien Eindruck zu schinden versucht wurde. Möglicherweise liegt der Grund für das subtilere Vorgehen darin, dass der immense Ermittlungsaufwand vorzeigbare Ergebnisse missen lässt und auch die jüngsten Durchsuchungen nur den Verdacht erhärten, dass es um die willkürliche Ausspähung und Einschüchterung politisch unliebsamer Strukturen geht. Die Willkür zeigt sich beispielhaft an der Durchsuchung vom 4. April. Der dort Beschuldigte machte sich in den Augen der Beamten „verdächtig“, weil er als Kampfsporttrainier arbeitet und weil sein Mobiltelefon am 19. Februar 2011 bei einer Funkzellenabfrage (FZA) festgestellt wurde, wie tausende andere Mobiltelefone auch. Der eigentliche Anlass für diese konkrete FZA war bemerkenswerterweise ein Überfall von 200 Nazis auf ein alternatives Wohnprojekt, bei dem die Polizei erst tatenlos zusah und dann im Nachhinein versuchte Täter_innen zu ermitteln. Bei diesen Ermittlungen gelangten sie zur Erkenntnis, dass es im FZA-Abfragezeitraum auch „linksmotivierte“ Straftaten gegeben habe. Die Mühe auch nur ansatzweise zu erläutern, was das für Straftaten gewesen sein sollen oder worin die Verbindung zum Beschuldigten besteht, sparte man sich. Schließlich kann verlässlich auf die Dresdner Amtsrichter gebaut werden, denen der Grundsatz der Unschuldsvermutung gänzlich unbekannt scheint und die gewillt sind, jeden Ermittlungswunsch zu erfüllen. So genügte der beschriebene „Verdacht“, um neben der Durchsuchung gleich noch die DNA-Entnahme anzuordnen.

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Wenn zahnlose Tiger doch einmal beißen… Der Bericht des Sächsischen Datenschützers

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Als der Sächsische Datenschutzbeauftragte am 9. September seinen Prüfbericht zur sog. Handydaten-Affäre vorlegte, war die Kritik an der massenhaften Erhebung von Daten durch Polizei und Staatsanwaltschaft mehr oder weniger amtlich: Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, unangemessene Ausmaße, unrechtmäßig, über das Ziel hinausgeschossen, Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und, als besonderes Schmankerl, eine fragwürdige Antragspraxis der Dresdner Staatsanwaltschaft – so werden bereits ausformulierte Beschlüsse dem Ermittlungsrichter vorgelegt, die richterliche Prüfung scheint sich in der Unterschrift zu erschöpfen. Auf 53 Seiten geht der Datenschützer den im Februar durchgeführten Funkzellenabfragen und ihrer Beantragung auf den Grund und mit diesen ins Gericht. Am Ende bleibt ihm nur die förmliche Beanstandung gegen PD Dresden, LKA Sachsen und Staatsanwaltschaft Dresden.

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Eine Millionen Datensätze und ein Bauernopfer!

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1.034.702 Datensätze

Verkehrsdaten im Sinne des § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sind die Nummer, Beginn und Ende der Verbindung und in Anspruch genommene Telekommunikationsdienste, wie SMS
Bestandsdaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Telemediengesetz sind personenbezogene Daten eines Nutzers, also Name und Anschrift

138.630 Verkehrsdaten

Zeitraum: nicht benannte Zeitfenster am 19. Februar, ca. 4,5 h
Ort: nicht benannte 14 Tatorte in der Dresdner Südvorstadt

Mit richterlichem Beschluss vom 22.02. an die Soko 19/2
zur Ermittlung von Tatverdächtigen in einem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs

Abfrage der Bestandsdaten von 460 Telefonnummern

896.072 Verkehrsdaten

Zeitraum: 18.-19. Februar
Ort: unbenannt

Mit richterlichen Beschluss vom 25.02. an das LKA Sachsen
im Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Abfrage der Bestandsdaten von 40.723 Telefonnummern

Mit Verweis darauf, dass die in diesem Verfahren tatverdächtigen Personen auch als Tatverdächtige in den Fällen des schweren Landfriedensbruchs vom 19. Februar 2011 in Frage kommen könnten, wurden die gesamten Daten, also Verkehrs- und Bestandsdaten auch der Soko 19/2 zur Verfügung gestellt.

Nachdem Stück für Stück immer neue Dimensionen der Sächsischen Datensammelwut an die Öffentlichkeiten gelangen, wird hart durchgegriffen: Der Dresdner Polizeipräsident wurde in eine andere Abteilung versetzt. Die tageszeitung (taz) hatte aufgedeckt, dass mittels einer so genannten Funkzellenanalyse (FZA) 138.000 Datensätze, die am 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt anfielen, von der Polizei abgefragt, gespeichert und ausgewertet wurden. Bei einer Funkzellenanalyse fragen die Ermittlungsbehörden bei Handynetzbetreibern alle Daten ab, die in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Funkmast angefallen sind, d.h. auf richterlichen Beschluss packt der Provider ein großes Paket mit Telefonnummern, die mit einander kommuniziert haben, sowie Zeiten und Dauer von Gesprächen oder SMS – und zwar all jene die sich im beantragten Zeitraum in den Funkmast eingeloggt hatten. Grundlage dieser außerordentlichen Datensammelwut seien Ermittlungen der Sonderkommission 19. Februar wegen Landfriedensbrüchen gewesen. Doch das war erst der Anfang. Nur wenige Tage später zeichnete sich ab, dass die Behörden weitaus mehr Datensätze abgefragt hatten. Mit weiteren FZA´s hatte sich das LKA knapp 900.000 Daten zukommen lassen. In diesem Fall für zwei Tage – den 18. und 19. Februar. Begründet wurde diese Aktion mit Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Inzwischen handelt es sich also um mindestens eine Millionen Datensätze. Continue reading „Eine Millionen Datensätze und ein Bauernopfer!“

Ein bisschen Frieden, ganz wenig Freiheit

Mitteilung der Kampagne „Sachsens Demokratie“ zum Agieren „Sächsischer Demokraten“

„Ein bisschen Frieden, ganz wenig Freiheit“ so lässt sich unsere Analyse zur Verfasstheit der Sächsischen Demokratie zusammenfassen. Statt gesellschaftliche Konflikte zu thematisieren und Raum für politische Auseinandersetzung zu geben, wird ein Klima der Konfliktscheuheit und betütelter Harmonie verordnet. Stillstand statt Fortschritt – ein bisschen Frieden für „das Volk“, bedeutet gleichzeitig „ganz wenig Freiheit“ für diejenigen die sich nicht nach der Politik der „Landesväter“ von Schwarz/Gelb richten und Veränderungen fordern.

Unter dieser Assoziation ein paar Schlaglichter „Sächsischer Demokratie“ der letzten Wochen.

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