Seit März führt das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen erneut Wohnungsdurchsuchungen bei Antifaschist_innen aus Dresden und Leipzig durch. Die Durchsuchungen sind Bestandteil der durch die Dresdner Staatsanwaltschaft und das LKA vorangetriebenen Ermittlungen nach §129 StGB, in denen mittlerweile über 45 Antifas beschuldigt werden Teil einer sogenannten kriminellen Vereinigung zu sein. Neuerdings muss auch ein Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge im April 2009 als Grund für Durchsuchungen herhalten. Das LKA setzt damit seine politisch motivierte Kriminalisierungskampagne gegen Antifaschist_innen fort und bläht sein Konstrukt einer kriminellen Vereinigung immer weiter auf.
Am 4., 12. und 26. April durchsuchten Beamte des LKA drei Wohnungen von Beschuldigten aus Dresden und Leipzig, denen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Das Vorgehen der Polizei war dabei weitaus zurückhaltender als im Vorjahr, wo mit großangelegten Razzien Eindruck zu schinden versucht wurde. Möglicherweise liegt der Grund für das subtilere Vorgehen darin, dass der immense Ermittlungsaufwand vorzeigbare Ergebnisse missen lässt und auch die jüngsten Durchsuchungen nur den Verdacht erhärten, dass es um die willkürliche Ausspähung und Einschüchterung politisch unliebsamer Strukturen geht. Die Willkür zeigt sich beispielhaft an der Durchsuchung vom 4. April. Der dort Beschuldigte machte sich in den Augen der Beamten „verdächtig“, weil er als Kampfsporttrainier arbeitet und weil sein Mobiltelefon am 19. Februar 2011 bei einer Funkzellenabfrage (FZA) festgestellt wurde, wie tausende andere Mobiltelefone auch. Der eigentliche Anlass für diese konkrete FZA war bemerkenswerterweise ein Überfall von 200 Nazis auf ein alternatives Wohnprojekt, bei dem die Polizei erst tatenlos zusah und dann im Nachhinein versuchte Täter_innen zu ermitteln. Bei diesen Ermittlungen gelangten sie zur Erkenntnis, dass es im FZA-Abfragezeitraum auch „linksmotivierte“ Straftaten gegeben habe. Die Mühe auch nur ansatzweise zu erläutern, was das für Straftaten gewesen sein sollen oder worin die Verbindung zum Beschuldigten besteht, sparte man sich. Schließlich kann verlässlich auf die Dresdner Amtsrichter gebaut werden, denen der Grundsatz der Unschuldsvermutung gänzlich unbekannt scheint und die gewillt sind, jeden Ermittlungswunsch zu erfüllen. So genügte der beschriebene „Verdacht“, um neben der Durchsuchung gleich noch die DNA-Entnahme anzuordnen.
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