Aktueller Stand der Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) in und um Dresden.
Alles begann im Vorfeld des 13. Februar 2010. Nachdem sich der sogenannte rechte Trauermarsch am Jahrestag der Bombardierung Dresdens innerhalb weniger Jahre zum größten Naziaufmarsch Europas entwickelt hatte, gründete sich 2009 ein bundesweites Bündnis aus Antifagruppen, Parteien und Zivilgesellschaft mit dem Ziel diesen zu blockieren.
Soviel Engagement gegen Rechts war den sächsischen Behörden jedoch von Anfang ein Dorn im Auge, sodass die Oberstaatsanwaltschaft Dresden bereits im Januar 2009 den Vorwurf des „Aufrufs zu Straftaten“ konstruierte um Räumlichkeiten des Bündnisses zu durchsuchen, Plakate zu beschlagnahmen und so die Mobilisierung nach Dresden zu unterbinden. Die Taktik ging nicht auf: Am 13. Februar 2010 belagerten mehr als 10.000 Menschen den Aufmarschort, woraufhin sich die Polizei nicht in der Lage sah, die Straßen für die Nazis zu räumen.
Eine solche Schlappe wollten LKA und Staatsanwaltschaft nicht noch einmal hinnehmen, da aber das Bundesverfassungsgericht in einem früheren Urteil Sitzblockaden nicht als Straftaten im Sinne des Versammlungsgesetzes wertete, reichte dieser Vorwurf nicht aus, um das Bündnis gründlich zu überwachen und zu kriminalisieren.
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