Aufruf zu Kundgebungen am 12. Juli 2013

DAS MÄRCHEN VOM TRIO
„Zwickau liegt in Sachsen“ – NSU in Dresden und Sachsen: einer Rede wert!

Kundgebungen am Freitag, 12. Juli 2013 ab 16.00 Uhr

flyer_kundgebung_nsuAm 24. Januar 1998 fand in Dresden eine Demonstration der NPD gegen die Wehrmachtsausstel- lung statt. Unter den Demonstrant_innen: die drei Personen, die wenig später abtauchen und sich als „NSU-Trio“ einen Namen machen sollten: Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe. Von den „Hier marschiert der nationale Widerstand!“ skandierenden Teilnehmer_innen wurde auch ein Transparent getragen, dessen Parole die nachfolgenden Ereignisse der nächsten Jahre in seiner furchtbarsten Konsequenz bereits vorweg nehmen sollte: „Nationalismus – eine Idee sucht Handelnde“.

Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt durchliefen ihre politische Sozialisation Anfang der 90er Jahre, in einer Zeit, in der sich Rassismus und Nationalismus exzessiv und regelmäßig in Gewalttaten entluden. Die Pogrome in Mannheim, Hoyerswerda und Rostock oder die Brandanschläge in Mölln und Solingen sind nur die bekanntesten Beispiele. Politisch wurde darauf 1992 mit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl reagiert. Nazis und andere Rassist_innen haben damals gemerkt, dass sie mit Terror und Gewalt politische Erfolge verzeichnen können. Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Debatte Rassismus immer wieder verharmlost, aber auch aus der Mitte der Gesellschaft sowie von Seiten der offiziellen Politik rassistisch agiert. Nur so können Nazis immer wieder auf die Idee kommen, „Vollstrecker“ eines „unterdrückten Volkswillens“ zu sein und hieraus Legitimation für ihr Handeln zu ziehen. Die Konsequenz aus dem NSU kann nur der Kampf gegen Rassismus sein.

Aus Sicht der sächsischen Landesregierung scheint der NSU-Komplex nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Bereits mit der gern verwendeten Bezeichnung als „Thüringer Terrorzelle“ wird klargestellt, dass die damit verbundenen Verantwortlichkeiten nicht als sächsische gesehen werden wollen. Der sächsische Untersuchungsausschuss wurde seitens der Regierungsparteien nur widerwillig eingesetzt, Justizminister Jürgen Martens befand ihn als „unnötigen Aufwand“. Demgegenüber führen allzu viele Spuren auch nach Sachsen. Jahrelang lebten die bekennenden Nazis unentdeckt in Sachsen und erhielten Unterstützung durch ein aktives Neonazi-Umfeld.

Wir möchten mit Kundgebungen an drei verschiedenen Orten in Dresden, die mit dem NSU verknüpft sind, auf sächsische Verantwortlichkeiten verweisen.

Kundgebungen am Freitag, 12. Juli 2013

16.00 – 17.00 Uhr Kaufhaus Mälzerei, Pieschen
17.30 – 18.30 Uhr Schloßplatz, Innenstadt
19.00 – 20.00 Uhr Saalhausener Straße, Löbtau

Den NSU-Komplex im Fokus

Die Kampagne Sachsens Demokratie wird in Zukunft verstärkt zu der Thematik des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) arbeiten. Als Schwerpunkte wollen wir dabei den sächsischen parlamentarischen Untersuchungsausschuss kritisch begleiten, auf das Unterstützer_innen-Netzwerk des NSU in Sachsen hinweisen und eine Auseinandersetzung mit institutionellem und Alltagsrassismus befördern.

Zwickau liegt in Sachsen!
Die bekennenden Nazis Uwe Böhnhard, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos lebten jahrelang unentdeckt in Sachsen. Aus Sicht der sächsischen Landesregierung scheint dies jedoch nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Bereits mit der gern verwendeten Bezeichnung als „Thüringer Terrorzelle“ wird klargestellt, dass damit verbundene Verantwortlichkeiten nicht als sächsische gesehen werden wollen.
Vor über zehn Jahren schon hatte der damalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf die politische Leitlinie prägnant vorgegeben: Die Sachsen seien „völlig immun gegenüber den rechtsradikalen Versuchungen. In Sachsen haben noch keine Häuser gebrannt, es ist auch noch nie jemand umgekommen.“ (Sächsische Zeitung, 28.9.2000).
Entsprechend existiert in den zuständigen sächsischen Behörden ein prinzipieller Unwille und eine Unfähigkeit zur Aufklärung rechter Mord- und Gewalttaten. Ein Beispiel ist der Umgang mit dem Mord an Kamal Kilade im Oktober 2010 in Leipzig. Bis zuletzt wollte die anklagende Staatsanwaltschaft kein rassistisches Tatmotiv erkennen.

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Landgericht: Funkzellenabfrage im §129-Verfahren rechtswidrig

Mit Beschluss vom 17.04.2013 hat das Landgericht Dresden entschieden, dass eine Funkzellenabfrage vom 19.02.2011 rechtswidrig war. Damals beantragte das LKA Sachsen und die Staatsanwaltschaft Dresden im Rahmen des §129-Ermittlungsverfahrens gegen Antifaschist_innen die Herausgabe sämtlicher Mobilfunkdaten für einen 12-stündigen Zeitraum im Bereich der Dresdner Südvorstadt. Die Datensammlung, die nun vernichtet werden muss, umfasste 896.072 Vekehrsdaten, zudem wurden von 40.723 Telefonen die zugehörigen Anschlussinhaber_innen ermittelt.

Die Sprecherin der Kampagne »Sachsens Demokratie« Josephine Fischer erklärt hierzu: »Das §129-Verfahren diente von Anfang an nur einem politischen Zweck: Antifaschismus im Allgemeinen und die Proteste gegen den größten Naziaufmarsch Deutschlands im Konkreten zu kriminalisieren und zu diskreditieren. Es ist ein politisch motiviertes Verfahren, dem jede tatsächliche Grundlage fehlt. Das heutige Urteil des Landgerichts zeigt erneut, dass sich die Ermittlungsbehörden in ihrem Verfolgungseifer nicht um ihre eigenen Regeln scheren.«

Seit nunmehr drei Jahren ermittelt das LKA gegen eine von ihm konstruierte »Antifasportgruppe«. Diese Ermittlungen sind verbunden mit erheblichen Grundrechtseingriffen gegen zahlreiche Beschuldigte, ihr Umfeld oder gänzlich Unbeteiligte, wie im Falle der FZA. Erst im März entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass eine ED-Behandlung gegen einen §129-Beschuldigten rechtswidrig war. Ungeachtet dessen laufen die Ermittlungen weiter.

Fischer weiter: »Das heutige Urteil ist wichtig, allerdings bleibt es nur ein Teilerfolg. Es ist mehr als dringend nötig, das zugrundeliegende §129-Verfahren verstärkt in den Fokus zu rücken, da es die Grundlage für die Grundrechtseingriffe der Ermittlungsbehörden bildet.«

Die Kampagen ›Sachsen Demokratie‹ fordert die Einstellung dieser Verfahren, solidarisiert sich mit den Betroffenen der Kriminalisierungskampagne und verlangt die Abschaffung des Spitzelparagrafen 129 im Strafgesetzbuch.

Prozessbeginn: Solidarität mit Lothar König

ACHTUNG!
Das Amtsgericht Dresden hat die für den 19.3.2013 angesetzten Strafverhandlung gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König aufgehoben. Warum könnt ihr auf der website der Soligruppe nachlesen.

Trotzdem findet ab 10 Uhr eine KUNDGEBUNG vor dem Gericht am Sachsenplatz statt.

Am 19. März beginnt am Amtsgericht Dresden der Prozess gegen Lothar König. Er soll sich am 19. Februar 2011 des schweren aufwieglerischen Landfriedensbruchs (§125a StGB) strafbar gemacht haben, als er sich mit dem Lautsprecherwagen der JG Stadtmitte an den Protesten gegen Deutschlands größten Naziaufmarsch beteiligt hat. Den Anfang der Ermittlungen gegen Lothar König bildete das immer noch laufende §129-Verfahren gegen die sogenannte Antifasportgruppe.

Im Februar 2011 geriet ein Telefon, dass auf den Namen von Lothar König registriert war, in eine bereits laufende Telefonüberwachung im §129-Verfahren. Dass allein genügte dem sächsischen LKA um monatelange Ermittlungen gegen Lothar König aufzunehmen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Am 1. August 2011 wurden die Ermittlungen im SPIEGEL thematisiert. Im Artikel mit dem Titel »Die Härte des Systems« meldete sich auch Lothar König kritisch zu Wort. Die Quittung schien postwendend zu folgen: am 10. August rückten sächsische Beamte in Jena an und führten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden eine Durchsuchung von Königs Pfarrerdienstwohnung durch.
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