Antwort auf Kleine Anfrage zu Verfahren nach §129 und §129a StGB in Sachsen
In der Antwort auf eine kleine Anfrage im sächsischen Landtag zur Ermittlungslage bezüglich §129 und §129a StGB in Sachsen wurden von der Landesregierung drei §129 Verfahren benannt gegen sogenannte linksextremistische Gruppierungen.
Zwei der Verfahren werden in Dresden geführt. Das sogenannte Antifa-Sportgruppen-Verfahren mit 23 Betroffenen und ein weiteres mit fünf Betroffenen. Bei letzterem handelt es sich wahrscheinlich um das „Gewalthandy-Verfahren“. Die Erstürmung des Pressebüros im Haus der Begegnung (HdB) von Dresden-Nazifrei am 19. Februar 2011 fand auf Grund eines abgehörten Handys statt, das in diesem Haus durch einen IMSI-Catcher geortet worden war. Von diesem Telefon sollen angeblich Straftaten gegen Neonazis organisiert worden sein im Rahmen der Proteste gegen den Neonaziaufmarsch am 19. Februar 2011. Es wurde jedoch nie gefunden. Nach der Einstellung der Verfahren gegen 21 Personen, die damals im HdB festgenommen wurden, erhielten einige wenige der Betroffenen neue Aktenzeichen, und es wurde weiter ermittelt.
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