Aufruf zum extrem_ist_in Block auf der Antifademonstration am 18.02.2012 von Dresden Nazifrei

Da es am 18.2. voraussichtlich keinen Naziaufmarsch in Dresden geben wird, mobilisiert Dresden Nazifrei zu einer antifaschistischen Großdemonstration. Das Bündnis antisächsischer Extrem_ist_innen hat sich daher entschlossen, auf die Vorabenddemo am 17.2. zu verzichten und sich stattdessen mit einem eigenständigen Block an der Demonstration von Dresden Nazifrei am 18.2. zu beteiligen. So ruft das Bündnis alle Antifaschist_innen, insbesondere jene, die trotz weiter Anreise unser Anliegen unterstützen, auf, sich am extrem_ist_in Block auf der Antifademonstration zu beteiligen.

Banner für den extrem ist in Block auf der Antifademonstration am 18.02.2012 von Dresden Nazifrei

Mobilisierungsveranstaltung am 02.02.2012 beim Offenen Antifa Treffen im AZ Conni, Rudolf-Leonhard-Straße 39 – 01097 Dresden für den „extrem_ist_in“-Block auf der antifaschistischen Demonstration am 18.02.2012 in Dresden.

»Wenn Nazigegner_innen diffamiert und kriminalisiert werden, während Nazis ungestraft und mit staatlicher Unterstützung jahrelang morden können, muss die Abschaffung der Verfassungsschutzämter und konsequenter Antifaschismus, im Zweifel gegen den Willen staatlicher Stellen, die Antwort sein.« (Zitat aus dem Aufruf: https://left-action.de/antifa)

Der Vortrag beleuchtet einige Hintergründe zur derzeitigen Situation in Sachsen: das Wegschauen gegenüber nazistischer Gewalt einerseits, die vehemente Verfolgung antifaschistischen Engagements andererseits. Der Vortrag wird einen Überblick über die Bandbreite der Repression geben und diese politische Kampagne in den aktuellen politischen Kontext einordnen. Zudem wird das inhaltliche Konzept für den „extrem_ist_in“-Block vorgestellt.

Wenn Antifaschismus nicht die richtige Antwort ist, was war dann die Frage?

Wenn Antifaschismus nicht die richtige Antwort ist, was war dann die Frage? In der neuen Rubrik „Politik im Gespräch“, wo die Staatsregierung ein offenes Ohr für die Bürger_innen des Freistaates suggeriert, stellt Innenminister Markus Ulbig die Frage nach dem richtigen Rezept gegen „Rechtsextremismus“. In einem professionell anmutenden Video ruft er dazu auf mitzumachen, mitzudenken und mit zu diskutieren.

Handyüberwachung Reloaded

In Sachsen kommt die sogenannte stille SMS als Überwachungs- bzw. Ortungsmethode zum Einsatz. Das ist zwei kleinen Anfrage (1. Anfrage, 2. Anfrage) der Linken Fraktion an den Sächsischen Innenminister zu entnehmen. Dabei wird eine SMS an ein Handy geschickt, welches daraufhin einen Impuls zurücksendet mit dem sich das Handy orten lässt. Die Empfänger_in der stillen SMS kann das nicht feststellen. Continue reading „Handyüberwachung Reloaded“

Strafverfahren ohne rechtliche Grundlage – in Sachsen geht alles

Im April dieses Jahres hatte der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen das umstrittene Sächsische Versammlungsgesetz aus formalen Gründen gekippt – und zwar rückwirkend zu seinem Inkrafttreten im Januar 2010. Mit anderen Worten: Sachsen hatte zwischen Januar 2010 und April 2011 kein gültiges Versammlungsgesetz.

Damit könnte laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die rechtliche Grundlage für die von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz fehlen. Dies berichtete heute unter Berufung auf dieses Gutachten die taz. Demnach sind die vier Strafverfahren aus 2010 und die 50 aus dem Jahr 2011 möglicherweise rechtswidrig, da eine sogenannte „Strafbarkeitslücke“ besteht. Diese entseht, weil nach rückwirkender Außerkraftsetzung des Landesgesetzes auch nicht einfach das entsprechende Bundesgesetzt einspringen darf. Dieses sieht nämlich für einen Verstoß gegen §21 VersG eine höhere Strafe vor, als das gekippte Landesgesetz und entsprechend könnten die Beschuldigten nachträglich höher bestraft werden. Das aber verstoße laut Gutachten gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Rückwirkungsverbot – begehe ich eine Straftat, so muss ich mir sicher sein können, welches Strafmaß dafür zu erwarten ist und kann nicht rückwirkend verändert werden.

Die von der taz zitierte Quintessenz des Gutachtens: „… die Einleitung eines Strafverfahrens für Taten für den Zeitraum zwischen Verkündung und Nichtigerklärung (des Sächsischen Versammlungsgesetzes dürfte) wegen der dargestellten Strafbarkeitslücke nicht möglich sein“. Ob das die Dresdner Staatsanwaltschaft dazu bewegen wird, von der weiteren Strafverfolgung abzusehen, bleibt abzuwarten. Die ersten Prozesse gegen 2011er Sitzblockierer werden ab nächster Woche (Montag, 10.10., 8:30 Uhr) am Amtsgericht Dresden stattfinden. Und auch Linken Fraktionsvorsitzender André Hahn muss mit einem Prozess rechnen, nachdem vergangene Woche die Mehreit des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses der Aufhebung seiner Immunität zugestimmt hatte.

Solidarität muss praktisch werden

Das Vorgehen sächsischer Ermittlungsbehörden gegen Antifaschist_innen in Sachsen und Thüringen und die Linksextremisten-Hatz der Landesregierung hat für einigen medialen Wirbel gesorgt. Der allein genügt jedoch nicht. Es ist wichtig weiter Aufmerksamkeit auf die skandalösen Maßnahmen und die Diffamierungskampagne zu lenken, den Druck auf die Verantwortlichen zu erhöhen und zu zeigen, dass die Betroffenen der Ermittlungen nicht alleine gelassen werden. Gegen ihre Repression setzen wir unsere Solidarität. Die nächsten Wochen bieten mehrere Möglichkeiten das deutlich zu machen. Wir empfehlen ausdrücklich die Teilnahme an den unten genannten Veranstaltungen. Nutzt diese Möglichkeiten, tragt den Protest auf die Straße: Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern extrem notwendig! Continue reading „Solidarität muss praktisch werden“