Der Entwurf der beiden Gesetze wird voraussichtlich noch im Jahr 2018 im Sächsischen Landtag beraten.
Wir Bürger*innen wollen uns frei und sicher fühlen. Neue Gesetze, welche die Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst mit mehr Kontroll- und Machtbefugnissen ausstattet, bewirken allerdings genau das Gegenteil: Statt unser Sicherheitsgefühl oder Vertrauen in Polizist*innen und kommunale Ordnungsbedienstete zu stärken, müssen wir um unsere Freiheits- und Bürgerrechte bangen, wie die folgenden Punkte deutlich zeigen.
Gefährder*innen: Gemeint sind wir alle
Der Begriff der „drohenden Gefahr“ ist das zentrale Motiv des Gesetzesentwurfes. Damit werden polizeiliche Eingriffsbefugnisse weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahrensituation verlagert. Damit könnten von der Politikerin, über Fußballfans hin zu Aktivist*innen und Engagierten alle als Gefährder*innen eingestuft werden.
Militarisierung der Polizei
Spezialeinheiten der Polizei, die in der Vergangenheit bereits bei Demonstrationen zum Einsatz kamen, dürfen in Zukunft mit Handgranaten und Maschinengewehren ausgestattet werden. Damit verlässt der Gesetzgeber den Konsens, dass Kriegswaffen nicht in polizeilichen Einsätzen verwendet werden dürfen.
Überwachung bereits zur Vorbeugung von Straftaten
Bisher kann die Polizei in Sachsen lediglich auf persönliche Mobilfunkdaten zugreifen, wenn eine dringende Gefahr besteht. Nach dem neuen Entwurf könnte sie Daten wie Passwörter aus dem Handy, sozialen Netzwerken und Suchmaschinen lesen und das Gerät orten, um Straftaten vorzubeugen. Sie darf Telefonate nicht nur abhören, sondern auch unterbrechen. Das alles geschieht, ohne dass Betroffene etwas davon erfahren oder näher definiert würde, wann von einer Bedrohung auszugehen ist.
Ausbau der Video-Überwachung
Bisher können lediglich „gefährdete Objekte“ (z. B. Behörden, Botschaften) videoüberwacht werden. Mit dem neuen Entwurf sollen vermehrt öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, an denen Straftaten begangen werden könnten, gefilmt werden. Auch Autobahnen sollen verstärkt überwacht werden. Während die Polizei bisher nur zeitweise mit mobilen Geräten Straßen per Video überwachen kann, sollen nach dem neuen Entwurf fest installierte Kameras, teilweise mit intelligenter Gesichtserkennung und Kennzeichenerfassung, Straßen dauerhaft überwachen. In Verbindung mit dem bereits beschlossenen Zugriff von Behörden auf Passbilder der Bürger*innen, entsteht die Möglichkeit einer vollautomatisierten Überwachung, wie sie bereits in China zum Einsatz kommt.